Medienmitteilung vom 12. Juli 2018

Der Goldauer FDP-Kantonsrat Heinz Theiler ist überzeugt, dass der Kanton Schwyz mit der Variante «Gesamtsteuersatz» bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes massiv besser fährt.

FDP fordert Variante Gesamtsteuersatz

Die Umsetzung der Steuervorlage 17 hat für den Kanton Schwyz grosse Auswirkungen. Darum hat die FDP sich intensiv mit der Vorlage der Regierung beschäftigt. Und es werden konkrete Vorschläge gemacht.

Nach der gescheiterten Unternehmersteuerreform III steht heute die Steuervorlage 17 (SV17) an und wie diese im Kanton Schwyz umgesetzt werden soll, hat die Regierung mit einem Vorschlag den Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet. Als eine Folge der SV17 werden sich die Steuersätze im innerkantonalen Vergleich stark angleichen. Der bisherige kompetitive Vorteil des Kantons Schwyz wird dadurch reduziert. Daher haben sich die Liberalen intensiv damit auseinandergesetzt, wie mit der neuen Vorlage die Steuerattraktivität des Kantons Schwyz gewahrt werden kann.  

Variante «Steuersatzsenkung» ist der falsche Weg

«Wir begrüssen die Bestrebungen der Regierung, die Statusgesellschaften nach Aufhebung der Steuerprivilegien mit geeigneten steuerlichen Ersatzmassnahmen im Kanton zu halten und gleichzeitig die Attraktivität des Kantons für Neuansiedlungen von Unternehmen zu wahren», erklärt der Goldauer FDP-Kantonsrat und Vizepräsident der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz, Heinz Theiler. Nicht einverstanden ist die FDP jedoch mit der in der Vernehmlassung präsentierten Variante «Steuersatzsenkung» mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes von bisher 2.25% auf 2.00%. «Die finanziellen Auswirkungen finden nach unserer Meinung zu stark zugunsten des Kantons statt», sagt Finanz- und Steuerfachmann Heinz Theiler. «Die Umsetzung der SV17 mit dieser Variante bringt dem Kanton nach einer Übergangsfrist bis zu 30 Mio. Franken Mehreinnahmen in die Staatskasse. Zusätzliche rund 30 Mio. Franken werden in die Staatskasse fliessen, weil die Statusgesellschaften nach einer kurzen Übergangsphase ordentlich besteuert werden.» Aber es gibt noch weitere markante Nachteile der Variante Steuersatzsenkung. «Eine Senkung des kantonalen Steuerfusses hat direkten Einfluss auf die effektive Steuerbelastung der Gemeinden», so Theiler. Dies würde im Beispiel Wollerau bedeuten, dass man auf eine Belastung von 11.94% Prozent käme. Bei einer Senkung des kantonalen Steuerfusses auf 160 oder 150% einer Einheit würde die Gemeinde deutlich unter die von der OECD noch tolerierten effektiven Steuerbelastung von 12% fallen. «Es kann nicht Sinn sein, dass wir diesen gesamtschweizerisch anerkannten und europäisch akzeptierten Grundsatz unterbieten und damit den Steuerwettbewerb zu unserem Nachteil anheizen.»  

FDP will effektive Steuerbelastung von 12%

Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz befürworten das Modell «Gesamtsteuersatz», fordern allerdings eine tiefere effektive Steuerbelastung von 12.00%, wie sie auch in diversen Kantonen angestrebt wird. «Eine solche Steuerbelastung könnte im Kanton Schwyz mit der Einführung eines Gesamtsteuersatzes bei der Gewinnsteuer von 5.14% erreicht werden», ist Heinz Theiler überzeugt. Und es gäbe noch weitere Vorteile. So wäre diese Variante problemlos umsetzbar und selbst mit der sehr konservativen Berechnungsvorlage der Regierung würden dem Kanton 5.13 Mio. Franken Mehreinnahmen verbleiben. Hinzu kommt, dass bei einem Steuersatz von 12% auch nicht mit einer Abwanderung von Statusgesellschaften zu rechnen ist. Völlig ausser Acht gelassen wird in der Vernehmlassungsvorlage zudem, dass die Statusgesellschaften nach einer Übergangsphase ordentlich besteuert werden und somit mit beträchtlichen Mehreinnahmen gerechnet werden darf. Daher ist das Fazit von Heinz Theiler klar. «Der Kanton würde nach unseren Berechnungen bei einem Gesamtsteuersatz bei der Gewinnsteuer von 5.14% und somit bei einer effektiven Steuerbelastung von 12% nach einer Übergangsfrist jährlich deutlich über 70 Mio. Franken Mehreinnahmen erzielen. Damit könnten wir definitiv gut leben.»

Reduktion Kapitalsteuer als Standortfaktor

Ebenso ist für die FDP.Die Liberalen die Reduktion der Kapitalsteuer sehr wichtig. Für die meisten operativen Gesellschaften ist diese Reduktion jedoch irrelevant, weil bereits heute die Kapitalsteuer eine minimale Gewinnsteuer darstellt und oft nicht separat bezahlt werden muss. «Für alle Holdinggesellschaften, die nach der SV17 ihr Privileg für die Kapitalsteuer verlieren, ist das aber schlicht und einfach ein wichtiger Standortfaktor», sagt Heinz Theiler. «Also ganz einfach ein zentraler Standortfaktor für unseren Kanton Schwyz den es zu wahren gilt.»

Text: Roger Bürgler

Bild: pd

Vernehmlassung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) und Nachführung von Bundesrecht