FDP lehnt bundesrechtswidrige Spital-Subventionen ab

Die FDP-Fraktion des Kantons Schwyz spricht sich gegen eine zusätzliche Finanzierung für die Notfallvorhalteleistungen der Schwyzer Spitäler aus. Der von der Spital-Lobby intensiv beworbene Vorstoss steht in der Kritik, da die rechtliche Grundlage als bundesrechtswidrig eingestuft wird. Hingegen befürwortet die FDP die Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes sowie das neue Musikschulgesetz. Beide Vorlagen beinhalten jedoch kritische Bestimmungen, die anlässlich der Kantonsratssitzung nach einer Korrektur verlangen.

Das Postulat P 17/23 von SP-Kantonsrat Dr. Antoine Chaix verlangt, den Schwyzer Spitälern eine zusätzliche Finanzierung für die Vorhalteleistung im Bereich Notfall zu entrichten. Die Finanzierung soll über Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) erfolgen. Flankiert wird das Begehren von der Schwyzer Spital-Lobby, die im Vorfeld der Kantonsratssitzung stark für die Annahme des Vorstosses weibelt. Diese in der Schwyzer Politik unüblich intensive Lobby-Aktion der Spitäler stösst dabei vielerorts auf Unmut. «Der Kantonsrat sollte sich nicht dem orchestrierten Druck der Spitäler beugen. Schliesslich bestehen wichtige Gründe, die für eine Ablehnung des Postulats sprechen», fasst FDP-Kantonsrat Thomas Grieder, Wollerau, zusammen. Notfallbehandlungen sind Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und daher durch die Fallpauschalen abzugeltende Kosten. Die im kantonalen Spitalgesetz vorgesehene Ausrichtung von GWL-Beiträgen für den Notfall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil im Jahr 2014 abgelehnt. Grieder: «Die rechtliche Grundlage, auf die sich das Postulat stützt, ist also bundesrechtswidrig.» In der Praxis war die Sachlage offenbar klar: So wurden seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung durch den Kanton bis heute nie Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen für Notfallvorhalteleistungen an die Spitäler entrichtet.

Die drei Schwyzer Spitäler machen dennoch politischen Druck und drohen damit, Abteilungen schliessen zu müssen. Diese Angstmacherei ist ein schlechter Ratgeber: Der Kanton bezahlte im vergangenen Jahr den Spitälern für stationäre Behandlungen über 72 Mio. Franken. Hinzu kommen GWL-Beiträge für Aus- und Weiterbildungsleistungen im Umfang von rund 3 Mio. Franken. Zudem fällt auf, dass die Spitäler erst nach rund 10 Jahren mit ihrer Forderung kommen. Grieder stellt fest: «An der Begründung, dass ein aufwändiger Notfallapparat nicht kostentragend sein kann, kann es nicht liegen, sonst hätte man das Anliegen schon vor Jahren eingebracht.» Die FDP lehnt eine generelle Subventionierung der Spitäler über GWL-Beiträge einstimmig ab.

 

Faire Kostenbeteiligung für Denkmalschutz

Die kantonale Denkmalpflege bewahrt bedeutsame Baudenkmäler im Kanton Schwyz. Doch die Unterschutzstellung einer Baute bringt für die Eigentümer oft erhebliche Sanierungs- und Unterhaltskosten mit sich. Bisher gewährte der Kanton Beiträge an diese Kosten über den Lotteriefonds. Aufgrund einer im Kantonsrat erheblich erklärten Motion sollen mit der Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes die Kantonsbeiträge nun erhöht und ausschliesslich über die Staatskasse statt den Lotteriefonds erfolgen. «Die Kosten zum Erhalt der Objekte werden den Eigentümern als Folge des öffentlichen Interesses am Denkmalschutz auferlegt», so FDP-Kantonsrat Roger Züger, Schübelbach. «Mit der Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes werden diese Kosten der betroffenen Liegenschaftseigentümer angemessen und verlässlich abgegolten.» Die FDP spricht sich denn auch für diese Anpassung aus. Kritisch sieht sie hingegen die Aufnahme einer Gesetzesbestimmung für Kostenbeiträge an archäologische Massnahmen. Züger: «Die Archäologie war nicht Bestandteil der erheblich erklärten Motion im Kantonsrat. Da die Kosten für archäologische Massnahmen schwer planbar sind, ist die bestehende pragmatische Finanzierung über den Lotteriefonds weiterhin sinnvoll.» Die FDP unterstützt deshalb die Streichung der entsprechenden Gesetzesbestimmung zur Archäologie, so wie es auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt.

 

Neues Musikschulgesetz

Im Herbst 2022 hat der Kantonsrat die Musikschulinitiative angenommen und den Regierungsrat damit beauftragt, ein Musikschulgesetz zu erarbeiten, das die Organisation, Aufgaben und Finanzierung des Musikschulwesens im Kanton Schwyz einheitlich regelt. «Ziel der Vorlage ist es, den Zugang zum Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu fördern», erklärt FDP-Kantonsrat Alois Reichmuth, Oberiberg. Gleichzeitig legt die FDP wert darauf, dass nicht nur Lehrpersonen mit akademischer Ausbildung für den Musikunterricht zugelassen sind. Reichmuth: «Wir wollen den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Musikschulen sollen selber entscheiden, welche Lehrpersonen sie einstellen. Sofern diese über entsprechende Fähigkeiten verfügen, braucht es auch nicht zwingend ein Hochschuldiplom.» Eine Mehrheit der FDP unterstützt das neue Musikschulgesetz, um den gesellschaftlichen Stellenwert der Musik auch im Unterricht stärker zu berücksichtigen. Kritische Stimmen bemerken hingegen, dass die Gemeinden und Bezirke bereits heute über gut etablierte und funktionierende Musikschulen verfügen. Ein neues Gesetz mit zusätzlichen Regulierungen würde dagegen nur unnötigen Aufwand verursachen.

 

Weitere Beschlüsse

Die FDP stimmt der Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse zwischen Merlischachen und Sumpf zu. Zudem spricht sie sich dafür aus, die Motion M 17/23 «Stärkung der 3. Oberstufe» in ein Postulat umzuwandeln und erheblich zu erklären. Die folgenden beiden Vorstösse lehnt sie hingegen ab: Motion M 16/23 «Finanzierung Spezialfinanzierung Feuerwehr» und Postulat P 16/23 «Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen».

 

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz