Die vorliegende dritte Etappe zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) thematisiert die noch pendente Optimierung des kommunalen Nutzungsplanverfahrens, die Digitalisierung der kantonalen Planung sowie diverse erheblich erklärte parlamentarische Vorstösse. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage insgesamt. Allerdings spricht sie sich beim Verfahren zum Erlass kommunaler Nutzungspläne gegen den Kommissionsantrag aus, der eine provisorische Genehmigung durch den Regierungsrat vor der Volksabstimmung vorsieht. Die Aufhebung des Grenzabstands bei unterirdischen Bächen befürwortet sie hingegen klar. «Wohnraum wird immer knapper und teurer», sagt FDP-Kantonsrat Reto Keller, Trachslau. «Die FDP ist klar für weniger Hürden beim Bauen. Es soll dort gebaut und ausgebaut werden können, wo bereits Häuser bestehen. Darum soll in Zukunft in der Bauzone kein Grenzabstand gegenüber unterirdischen Bächen eingehalten werden müssen.»
Insgesamt ist die Teilrevision des PBG nach Ansicht der Liberalen kein grosser Wurf. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass der Spielraum für die Kantone aufgrund bundesrechtlicher Regulierungen immer kleiner wird. Keller: «Das von der FDP aufgebrachte vereinfachte Verfahren zur Bewilligung von Photovoltaikanlagen in Wohnzonen kann nun aufgrund von Bundesrecht nicht umgesetzt werden. Das zeigt exemplarisch, wie uns das Bundesrecht immer mehr einengt. Jedoch bringt die PBG-Teilrevision punktuell Verbesserungen.» Sie mache den Weg frei für eine vollständig digitalisierte Planung im Kanton, verhindere Verzögerungen, da eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung neu nicht mehr automatisch eine Bauverhinderung bedeute, und schaffe Rechtssicherheit bei den Grenzabständen zwischen Bau- und Landwirtschaftszone.
Mehreinnahmen der Bevölkerung zurückerstatten
Seit Jahren verzeichnet der Kanton massive Ertragsüberschüsse. Das Vermögen des Kantons ist auf über 830 Mio. Fr. angestiegen. Dennoch tut sich der Kantonsrat schwer damit, der Bevölkerung die millionenhohen Überschüsse mittels Steuersenkungen wieder zugutekommen zu lassen. Der Antrag der FDP zur Senkung des Steuerfusses fand an der vergangenen Dezember-Session keine Mehrheit. Es ist nachvollziehbar, dass nun Forderungen aufkommen, die eine gesetzliche Basis für steuerliche Rückvergütungen verlangen, wie es die Motion «Änderung Steuergesetz des Kanton Schwyz» der beiden SVP-Kantonsräte Dieter Göldi und Thomas Haas anstrebt. Dieses Ansinnen deckt sich im Grundsatz mit jenem der Motion «Millionen-Überschüsse der Schwyzer Bevölkerung zurückerstatten» der FDP-Kantonsräte Sepp Marty, Unteriberg, und Urs Rhyner, Schindellegi. «Der SVP-Vorstoss weist jedoch in einigen wichtigen Aspekten Mängel auf», so Marty. «Die FDP lehnt die Motion deshalb ab, spricht sich aber mehrheitlich für eine Umwandlung in ein Postulat aus, damit die Regierung eine mögliche Umsetzung des Anliegens vertieft abklärt und weiterverfolgt.»
Leinenpflicht für Hunde beibehalten
Eine überparteiliche Motion verlangt die Abschaffung der generellen Leinenpflicht für Hunde. Der Regierungsrat spricht sich gegen eine solche Lockerung aus. Er sieht jedoch spezifischen Revisionsbedarf bei der Leinenpflicht für Nutzhunde, wie beispielsweise Rettungs- oder Blindenführhunde. Ebenso beabsichtigt der Regierungsrat eine klare und griffige Kompetenzregelung zwischen Kantonstierarzt und Gemeinden, um bei problematischen Hundehaltungen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, eingreifen zu können. Die Haltung der Liberalen stimmt mit jener des Regierungsrats überein. Die FDP erklärt die Motion für nicht erheblich.
Weitere Beschlüsse
Die beiden Vorstösse «Wertschätzung der Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen durch Steuerabzug» und «Ein lokales Zeitungs-Jahresabonnement für alle 18-Jährigen im Kanton Schwyz» lehnt die FDP ab.
FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz